JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen
JeKits ist ein kulturelles Bildungsprogramm in der Grundschule für das Land Nordrhein-Westfalen.
Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bildungsinstitutionen (wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen) und den Schulen. Mit dem Programm werden alle Kinder einer JeKits-Schule erreicht.
JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen. JeKits ist zum Schuljahr 2015/16 als landesweites Nachfolgeprogramm von "Jedem Kind ein Instrument" (kurz JeKi) gestartet.
Informationen:
Download unseres aktuellen Info-Flyers (Jekits Instrumente)
Auf dieser Seite finden Sie:
Welches Instrument passt zu mir?
Wie melde ich mein Kind an?
Termine und Verfahren
Unterrichtsbedingungen - Häufige Fragen
Weitere allgemeine Infos finden Sie natürlich auch auf der Jekits-Homepage
Welches Instrument passt zu mir?
Du stehst vor der Wahl: Welches Instrument passt zu mir? Welches ist das Richtige?
Im Rahmen des Jekits1-Unterrichts werden die Instrumente gemeinsam im Klassenverband ausprobiert. Ein Ausprobieren ist in Ausnahmen auch im Rahmen unserer monatlichen Workshops möglich. Die nächsten Termine findest Du hier.
Wie melde ich mein Kind an?
Das ist ganz einfach:
Alle Jekits1-Schüler erhalten über die Schule ein "Jekits-Paket" mit allen wichtigen Infos. Füllen Sie den enthaltenen Anmeldebogen aus und senden Sie ihn uns per WhatsApp, E-Mail oder Post zu.
Den Anmeldebogen gibt es auch als PDF-Datei zum Download:
Anmeldung zum Jekits-Instrumentalunterricht
Am Einfachsten ist die Möglichkeit der Online-Anmeldung. Starten Sie damit ganz einfach direkt hier.
Termine und Verfahren
Februar/März 2024: Austeilen der Jekits-Informationen in den Klassen
31.03.24: Anmeldeschluss
Mai/Juni: Erstellung der vorläufigen Stundenpläne des Instrumentalunterrichts durch die Musikschule
Juni-August: Koordination und Absprache der vorläufigen Stundenpläne des Instrumentalunterrichts mit der Schule
Zum Ende der Sommerferien:
- Schule erstellt eigene Stundenpläne
- Die Musikschule informiert Eltern und Kinder über den voraussichtlichen Unterrichtstermin
- Ausgabe/Abholung der Instrumente
Unterrichtsbedingungen - Häufige Fragen
Die Unterrichtsbedingungen können Sie hier herunterladen.
Wie kann ich von den Unterrichtsbeiträgen befreit werden?
Es gibt viele Möglichkeiten von den Beiträgen befreit zu werden. Befreit sind beispielsweise Kinder von Empfängern von
- Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld)
- Leistungen nach SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlägen nach §6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Ausbildungshilfen (z.B. BaföG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bitte beachten Sie: Wir brauchen für die Betragsbefreiung während der gesamten Vertragslaufzeit gültige Belege.
Sprechen Sie uns bei Fragen an!
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Neben den monatlichen Kosten für Unterricht und Leihinstrument in Höhe von 26 Euro (35 Euro in Jekits 3+4) kommen je nach Instrument und Ihren Ansprüchen einmalige Kosten zwischen 20 und 50 Euro auf Sie zu:
zwingend: Lehrbuch/Noten (etwa 15 Euro; ohne CD günstiger als mit)
dringend empfohlen: Notenpult, Stimmgerät
empfohlen: Instrumentenständer
Kann ich kündigen, wenn es meinem Kind keinen Spaß mehr macht?
Ihr Kind ist nicht gezwungen, zum Unterricht zu gehen. Der Vertrag läuft jedoch immer für ein Schuljahr, d.h. er endet regulär nur zum Schuljahresende (31.07.). Nur bei Verlassen der Schule kann er früher gekündigt werden.
Viel besser als ein "Hinschmeißen" ist es aber nach unserer Auffassung, entsprechend vorzubeugen und im Fall der Fälle andere Lösungen als Aufgeben zu suchen. Vor allem auch als pädagogisches Signal und Vorbild für Ihr Kind.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass die Teilnahme für ein Jahr bindend ist. Auch Durchhalten und Dranbleiben will gelernt sein!
Dass ca. 7jährige Kinder mal keine Lust haben, ist völlig normal. Helfen Sie ggf. Ihrem Kind dabei, die Lehrkraft möglichst früh auf die Situation anzusprechen, wenn es kein einmaliger Ärger über ein "doofes Stück" o.ä. ist. Vielleicht hat sie es noch gar nicht gemerkt, da Ihr Kind den Unmut nur zu Hause äußert und im Unterricht problemlos mitmacht.
Sollten Sie im Gespräch mit der Lehrkraft keine Lösung finden, sprechen Sie uns bitte an. Unser größtes Interesse ist Ihre Zufriedenheit - und die Ihres Kindes.
Wie oft muss mein Kind üben?
Wir empfehlen Ihnen für zu Hause statt "üben" etwas positiver besetzte Begriffe wie "musizieren" oder "trainieren" zu verwenden.
Wie beim Sport und im Handwerk müssen auch beim Musizieren am Anfang vor allem motorische Grundfertigkeiten oft wiederholt werden, damit sie ist langfristig gelernt sind. Helfen Sie Ihrem Kind dabei!
- Loben Sie Ihr Kind für Erfolge!
- Sorgen Sie mit dafür, dass das Üben/Musizieren/Trainieren zur täglichen Routine wird!
- Sorgen Sie für eine passende Lernumgebung! Im Kinderzimmer musiziert sich oft leichter als im Wohnzimmer neben dem Fernseher.
- Helfen Sie Ihrem Kind, wo Sie können!
(z.B. auch beim verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument)
Was passiert, wenn das Instrument beschädigt oder gar verloren wird?
Die Instrumente sind Eigentum der jeweiligen Stadt und sind durch diese versichert.
Grob fahrlässig verursachte Schäden, z.B. durch nachlässige Behandlung oder absichtliche Zerstörung, sind allerdings von dieser Versicherung ausgenommen.