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1 Allgemeines und Begrifflichkeit

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Rhein-Ruhr gGmbH, Am Waldthausenpark 1-9, 45127 Essen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Thies (nachfolgend Musikschule) und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in (nachfolgend Schüler).

2 Aufsichtspflicht, Haftung

2.1. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

2.2. Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.

2.3. Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten.

2.4. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.

3 Datenschutz

3.1. Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichtet die Musikschule den Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

3.2. Sofern zwischen dem Schüler und der Musikschule ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Musikschule die personenbezogenen Daten des Schülers, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Die Daten werden per EDV in einer extra für diesen Zweck entwickelten Musikschul-Datenbank gespeichert und verarbeitet. Die E-Mail-Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und für Kundeninformationen verwendet. Die Kontaktdaten des Schülers, die zur Unterrichtsplanung relevant sind, wie Telefonnummer und Email-Adresse, werden von der Musikschule an den jeweiligen beauftragten, freiberuflich tätigen Lehrer weitergegeben.

Daten wie z.B. Klassenzugehörigkeit oder die Teilnahme am Offenen Ganztag werden ausschließlich für die Erstellung der Unterrichtsplanung verwendet.

Auf Anforderung der zuständigen Stellen darf die Musikschule im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

3.3. Die Musikschule arbeitet an Essener Grundschulen bei den für den Jekits-Musikunterricht benötigten Instrumenten mit Musik Gläsel GmbH, Hohenzollernstraße 56, 45128 Essen, Tel. 0201-775525, zusammen.  Bei allen anderen Standorten und Programmen ist der Kooperationspartner das Schwesterunternehmen Musikhaus Rhein-Ruhr GmbH. Wenn der Schüler ein Leih- oder Mietinstrument im Rahmen eines Schulprogramms in Anspruch nimmt, berechtigt er je nach Standort und Programm die Musikschule zum Zwecke der Vertragserstellung und Verwaltung seine bei der Musikschule hinterlegten Daten an Musik Gläsel GmbH oder die Musikhaus Rhein-Ruhr GmbH weiterzugeben.

3.4. Der Schüler willigt mit dem Abschluss des Unterrichtsvertrages gegenüber der Musikschule ein, dass im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Schülers die Musikschule berechtigt ist, personenbezogene Daten sowie für das Mahnwesen relevante Informationen aus dem Vertrag an den Kooperationspartner ScanMan GmbH, Mühlenstrasse 49, 47918 Tönisvorst, zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben.

3.5. Als Nutzer des Angebotes hat der Schüler das Recht, von der Musikschule Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf das Verlangen des Schülers kann die Auskunft elektronisch erteilt werden.

4 Salvatorische Klausel

4.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.

4.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.